Einige Vereine im UH-Kreis haben in den letzten Tagen Gebührenbescheide von der Bundesanzeiger
Verlag GmbH erhalten, die das Transparenzregister führt.
Dazu die Informationen des Landessportbundes Thüringen:
Das Transparenzregister wurde von der Bundesregierung im Rahmen des
Geldwäschegesetzes in Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie der EU eingeführt. Das Geldwäschegesetz wurde nach Protest des DOSB dahingehend geändert, dass eine Anmeldung bzw.
Eintragung durch die Vereine im Transparenzregister nicht erforderlich ist, wenn bereits eine Eintragung des Vereins im Vereinsregister vorliegt.
Auch wenn eine Eintragungspflicht nun nicht mehr besteht, erhebt die Bundesanzeiger Verlag GmbH eine Gebühr für
das Führen des Transparenzregisters.
Die in den Bescheiden festgesetzte Gebühr in Höhe von 11,52 € für die Jahre 2018 bis 2020 (13,01 €, soweit für 2017
zusätzlich 1,25 € berechnet wird) sollte der Verein innerhalb der 3 Wochen-Frist zahlen. Nach aktueller Gesetzeslage besteht eine Pflicht zur Zahlung der Gebühren. Allerdings ist es möglich, eine
Gebührenbefreiung zu beantragen seit dem Jahr 2020. Das gilt vor allem für die eingetragenen und gemeinnützigen Vereine.
Der Antrag auf Gebührenbefreiung kann dem Gebührenbescheid zufolge nur über die
Internetseite des Transparenzregisters gestellt werden. Dem Antrag wird der Vereinsregisterauszug und der Nachweis der Gemeinnützigkeit (KSt-Freistellungsbescheid oder
Feststellungsbescheid nach § 60a AO) beizufügen sein.
Die Gebührenbefreiung gilt dann ab 2021 für die Dauer der Gemeinnützigkeit. Eine rückwirkende Befreiung der Gebühren ist
nicht möglich (§ 4 Transparenzregistergebührenverordnung).
Der DOSB hat sich zur Klärung und für ein künftig abgestimmtes Vorgehen in dieser Sache an das zuständige
Bundesfinanzministerium gewandt. Es wird in Kürze eine Antwort erwartet über die wir umgehend die Vereine informieren werden. Wir gehen davon aus, dass insbesondere zur Form der
Gebührenbefreiung präzise Antworten gegeben werden. Insofern empfehlen wir mit der Antragstellung auf Gebührenbefreiung noch abzuwarten bis nähere Informationen vorliegen.
Dem Einlegen eines Widerspruchs gegen den Gebührenbescheid räumt der Landessportbund Thüringen
keine Erfolgsaussicht ein.
Ansprechpartner im LSB Thüringen:
Achtung: Der DOSB informiert, dass aktuell wohl Fake-E-Mails an der Vereinsbasis ankommen und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen
und im Namen des DOSB die Antragsstellung zu Corona-Soforthilfen per Link suggerieren. Der Grund dafür liegt in einem Hacker-Angriff auf das IT-System des DOSB. Dieser ist in diesen
Stunden damit beschäftigt, die Folgen desselben schnell wieder zu beheben. Diese E-Mails sind weder sachlich korrekt noch authentisch und werden nach jetziger Erkenntnis von der E-Mail-Adresse
office@dosb.de versendet. Wir bitten alle Angeschriebenen um höchste Vorsicht, weil die Gefahr von „Trojanern“ nicht auszuschließen ist.
Wir möchten noch einmal erinnern, dass bis zum 31. Januar 2021 die Bestandsmeldung im Portal www.unser-sportverein.net zu erfolgen hat!
Auch der Antrag auf Vereinsförderung des Landessportbundes Thüringen muss online gestellt werden.
Die Covid-19-Pandemie hat den Sport auch in der aktuell 2. Welle leider wieder und voraussichtlich noch länger fest im Griff. Neben den Beschränkungen des
Sportbetriebs mit den befürchteten Rückgängen beim Engagement Ehrenamtlicher und den Mitgliederzahlen erwartet der Landessportbund Thüringen zunehmende finanzielle Einbußen bei Vereinen und
Verbänden. Um detaillierte Informationen zu erhalten, beteiligt sich der LSB an einer Vereinsbefragung. Die Online-Umfrage wurde am 6. Januar an
alle 3.384 Thüringer Sportvereine per E-Mail versandt und läuft noch bis zum 30. Januar 2021. Um verlässliche Werte zu erhalten und um gemeinsam für die
Unterstützung der Thüringer Sportfamilie zu kämpfen, ist eine hohe Teilnahme Voraussetzung. Details
Werte Sportfreunde*innen,
die Geschäftsstelle des Kreissportbundes ist bis 10. Januar für den Besuchsverkehr geschlossen. Natürlich stehen wir unseren Mitgliedern als Ansprechpartner zur
Seite. Auch wenn mobil von zu Hause aus gearbeitet wird, sind die Mitarbeiter über die bekannten Telefonnummern zu erreichen.
Franziska Bachmann, Vereinsberaterin
03601 - 445 188 (Anrufe werden weitergeleitet)
0175 - 661 03 99
info@ksb-unstrut-hainich.de
Markus Fromm, Mitarbeiter Integration durch Sport
03601 - 428 251 (Anrufe werden weitergeleitet)
integration@ksb-unstrut-hainich.de
In dringenden Fällen können Beratungstermine vereinbart werden.
Der Kreissportbund Unstrut-Hainich gratuliert dem langjährigen Vorsitzenden des KFA Tischtennis und ehemaligem Vorstandsmitglied Günter Zickler ganz herzlich zum 60.
Geburtstag! Wir nehmen dies als Anlass, ihm als Anerkennung für sein ehrenamtliches Engagement die Ehrenmedaille des Kreissporbundes Unstrut-Hainich zu überreichen - sobald die Corona-Beschränkungen
es zulassen auch persönlich.
Der Landessportbund hat ein neues Portal für alle Aus- und Weiterbildungen freigeschaltet. Hier können sich Interessierte informieren und auch online direkt für
Angebote anmelden. Natürlich sind hier auch die Termine des Kreissportbundes Unstrut-Hainich gelistet.
Der Link zum Portal: https://bildungsportal.thueringen-sport.de
Im Unstrut-Hainich-Kreis ist der Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche vom 16.11.2020 bis zum 6.12.2020 untersagt.
Dies geht aus der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises hervor.
Der alljährliche „Stammtisch Integration“ des Kreissportbundes Unstrut-Hainich fand in diesem Jahr als kompetenter Einstieg der Fortbildung "Fit für die Vielfalt
statt. Mehr
AKTUELLE ÄNDERUNG: Seit dem 8.11.2020 ist in den Sportvereinen der Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wieder erlaubt.
Weitere Informationen
Die Sonderverordnung in Thüringen hat im Laufe der Woche viele Fragen aufgeworfen. Nach intensiven Gesprächen seitens des Landessportbundes und direktem Kontakt mit
dem Gesundheitsamt des Landkreises Unstrut-Hainich möchten wir nochmal auf folgende Informationen hinweisen:
Die vom 2. bis zunächst 30. November gültige Thüringer Sonderverordnung ermöglicht nur einen stark eingeschränkten
Sportbetrieb.
Ausgenommen sind der der Individualsport ohne Körperkontakt allein, zu zweit oder mit Angehörigen des
eigenen Haushalts. Explizit genannt werden einige Sportarten (Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport). Allerdings ist die Aufzählung nicht abschließend, so dass auch
andere Sportarten wie Kegeln, Gewichtheben, Yoga, Tischtennis oder Tanzen dazu zählen dürften, sofern man sie "allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts" ausübt. Diese
Auffassung vertritt auch das Gesundheitsamt des Unstrut-Hainich-Kreises.
Klar gesagt bedeutet dies, dass sich z.B. auf einer Kegelbahn (inkl. Vorraum), einem Schießstand oder in einer Sporthalle bis zu 2 Sportler*innen aus zwei
Haushalten (oder mehrere Personen aus einem Haushalt) zum Training zusammenfinden dürfen. Größere Ansammlungen vor der Sportstätte sind aus Gründen des Infektionsschutzes unbedingt zu
vermeiden.
Voraussetzung ist natürlich, dass die Sportstätte seitens des Trägers geöffnet ist – dazu sind individuelle Absprachen zu treffen.
Weiterhin ausgenommen von den Beschränkungen sind der Trainings- und Wettkampfbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Anlagen unter Einhaltung von
Abstandsregeln und vorliegenden Infektionsschutzkonzepte von Profi- und Kadersportlern.
Zum kommenden Montag, den 9.11.2020, soll die Sonderverordnung im Bereich Sport an verschiedenen Punkten gelockert werden und unter
anderem in den Vereinen der Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre wieder möglich sein. Wann die geänderte Verordnung veröffentlicht wird, ist nicht bekannt.
Der Landessportbund veröffentlicht wie gewohnt die aktuellen Informationen, FAQs und Hilfestellungen auf seiner Homepage.
https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/
Mit Erreichen der 7-Tage-Inzidenz von 35 infizierten Personen je 100.000 Einwohnern im Unstrut-Hainich Kreis wurde am 18.10.2020 eine neue Allgemeinverfügung zu
coronabedingten Einschränkungen von nicht öffentlichen und öffentlichen Veranstaltungen erlassen, die vorerst bis zum 08.11.2020 gilt.
Die Allgemeinverfügung umfasst nur Sportveranstaltungen nach § 7 der GrundVO – also solche im nicht organisierten Sportbetrieb. Alle Sportveranstaltungen im organisierten Sportbetrieb (Mitlgiedsvereine im KSB UH e.V.) dürfen auch weiterhin mit Zuschauern stattfinden. Diese Sportveranstaltungen sind in § 48 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO geregelt, welcher durch die Allgemeinverfügung nicht eingeschränkt wird.
Wenn ihr für euren Wettkampfbetrieb Hygienekonzepte eingereicht und genehmigt bekommen habt, kann weiterhin nach diesen im Innen- wie Außenbereich verfahren werden,
d.h. Spiele mit Zuschauern sind weiterhin gestattet.
Auch Mitgliederversammlungen fallen unter § 48 der KiJuSSpVO und sind somit derzeit nicht von der Allgemeinverfügung erfasst. Trotz allem sind
momentan besondere Vorsicht und Rücksicht angemahnt und entsprechende Hygienekonzept beim Gesundheitsamt einzureichen.
Anzumerken ist, dass mit mit Erreichen der 7-Tage-Inzidenz von 50 infizierten Personen je
100.000 Einwohner perspektivisch mit neuen Regelungen zu rechnen ist.
Der Landessportbund Thüringen hat die Handlungsempfehlungen für die Sportvereine an die aktuell gültigen Verordnungen angepasst. Das Dokument steht zum Download
bereit, auf der Themenseite Coronavirus findet ihr auch Antworten zu häufig gestellten Fragen und weitere Informationen.
Zum Landessportbund Thüringen
COVID 19 stellt den Thüringer Sport vor so manche Herausforderung. Auch wenn Training und Wettkämpfe wieder möglich sind, ist noch lange nicht wieder alles wie
gewohnt. Das betrifft auch die Mitgliederversammlungen. Präsenzveranstaltungen mit zahlreichen Mitgliedern scheitern oft an den erforderlichen Raumgrößen und/ oder den Auflagen der
zuständigen Behörden vor Ort. Dass COVID 19 hier auch die Vereine vor Probleme stellt, hat der Gesetzgeber frühzeitig erkannt und das so genannte COVID19-Gesetz erlassen. Dieses enthält
übergangsweise Änderungen der Rechtslage – auch für Mitgliederversammlungen. Der Landessportbund hat die Informationen übersichtlicht zusammengefasst.
Mit Beginn des neuen Schuljahres erreichen uns wieder vermehrt Nachfragen zu Kinder- und Jugendsportgruppen in unseren Sportvereinen. Diese Angebote
haben wir in einem Flyer sortiert nach Sportarrten und Altersklassen gesammelt. Sucht Euch einen Sportverein mit der Sportart heraus, für die sich euer Kind interessiert und nehmt Kontakt mit dem
Verein auf. Oftmals werden vom Sportverein auch Schnupperkurse angeboten.
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung legt einen Sonderfonds für eingetragene Vereine, Initiativen und gemeinnützige Organisationen Thüringens ohne hauptamtliche Mitarbeiter
auf, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Lage geraten sind. Details
Mit den Aktualisierungen der seit 16. Juli 2020 gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus und der Anpassung für den Sportbetrieb dürfen
Sportveranstaltungen in Thüringen für 200 Zuschauer geöffnet werden – im Freien und stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln, und Hygienevorschriften. Das zuständige
Gesundheitsamt kann in Ausnahmen auch Veranstaltungen mit mehr als 200 Zuschauern erlauben. Oberste Prämisse ist weiterhin die Verringerung des Infektionsrisikos. Die Regelung gilt auch für
Profisportvereine. Weitere Informationen
Mit der ab 13. Juni 2020 gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus darf in Thüringen wieder praxisnaher Vereinssport angeboten und getrieben
werden – an der frischen Luft sowie in Sportstätten. Eine wichtige Lockerung ist die Wiederaufnahme von Wettkampfsport sowie die Durchführung von Kontakt- und Mannschaftssport - stets unter
größtmöglicher Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften. Oberste Prämisse ist weiterhin die Verringerung des Infektionsrisikos. Weitere Informationen
Zu den aktuellen Handlungsempfehlungen des LSB Thüringen hier klicken
Die Bestandserhebung für das Jahr 2020 hat einen leichten Mitgliederverlust ergeben. In 178 Sportvereinen im Kreissportbund Unstrut-Hainich sind 15.452 Mitglieder
gemeldet, 259 Mitglieder weniger als im Vorjahr. Der Bevölkerungsanteil liegt bei 15,1 Prozent ( -0,1%).
Die Thüringer Corona-Eindämmungsverordnung vom 12. Mai stellt nicht nur die Sportvereine,
sondern auch die zuständigen Behörden im Landkreis vor einige Herausforderung. So sind in einigen Gemeinden bereits die Sportplätze geöffnet, während in anderen Orten noch an den entsprechenden
Hygienekonzepten und Vorgaben gearbeitet wird. Wir empfehlen daher den direkten Kontakt zum Träger der Sportstätte.
Die Stadt Mühlhausen beabsichtigt die Öffnung der Sportplätze an der Aue und Sachsensiedlung ab dem 25.05.2020 sowie die Georgii-Halle ab dem
01.06.2020; in Bad Langensalza werden die Sportplätze und -hallen voraussichtlich zum 1 Juni 2020 geöffnet, der Landkreis berät über die Öffnung der Schulsporthallen
für Vereine wieder in der kommenden Woche. Wir bitten die betroffenen Sportvereine weiter um Geduld und Verständnis in dieser für uns alle besonderen Situation.
Unabhängig von der Öffnung der Sportstätten der öffentlichen Träger können vereinseigene Sportstätten unserer Mitgliedsvereine entsprechen §12 Absatz
(4) der Thüringer Verordnung bereits seit dem 13. Mai 2020 wieder öffnen. Dies gilt sowohl für Außenanlagen als auch Innenräume unter der Maßgabe der aktuellen Verordnung.
Für den Sportbetrieb in öffentlichen oder vereinseigenen Sportstätten gilt gleichermaßen: unabdingbar ist die Erarbeitung und Umsetzung eines
Infektionsschutzkonzeptes nach §5 der Eindämmungs-Verordnung. Hierzu haben der Landessportbund Thüringen und die Sportfachverbände Empfehlungen und Handreichungen erarbeitet und die
Antworten wichtigsten Fragen nochmal zusammengestellt:
Weiterführende Informationen
Die Infektionsschutzkonzepte sind an die verschiedenen Sportstätten und Sportarten anzupassen. Über die Vorlage zur Prüfung entscheidet der Träger. Die Informationen
zu den Infektionsschutzkonzepten an die Mitglieder des Vereines und der jeweiligen Trainingsgruppen ist zu gewährleisten - z.B. durch den öffentlichen Ausgang und eine intensive Belehrung - sodass
die Konzepte entsprechend umgesetzt werden und auch bei einer möglichen Prüfung durch die zuständigen Behörden klare Auskunft gegeben werden kann. Ein Blick in den Bußgeldkatalog motiviert hier sicher zusätzlich.
Mit der 13. Mai 2020 gültige Verordnung zur Eindämmung der
Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 darf in Thüringen wieder mehr Vereinssport angeboten und getrieben werden. Dazu die Informationen des Landessportbundes
Der Landkreis Unstrut-Hainich will vorerst keine eigene Allgemeinverfügung erlassen: Details
Bei der Erstellung der Infektionsschutzkonzepte können die Sportartspezisichen Übergangsregeln der Spitzenverbände zu Rate gezogen werden: Details
Noch sind Aus- und Fortbildungen in der Präsenz im Sport nicht erlaubt. Deshalb bietet der Landessportbund Thüringen drei weitere Webinare im Mai und Juni an, die mit jeweils zwei
Lehreinheiten zur Lizenzverlängerung für Übungsleiter und Vereinsmanager anerkannt werden. Das erste Webinar "Vereinsarbeit in der Coronakrise" findet bereits am Mittwoch, 13. Mai, 18.30 Uhr
statt.
Weitere Informationen
Wie auch die Sportvereine im Unstrut-Hainich-Kreis erwarten wir mit Spannung die nächste Allgemeinverfügung des Landkreises und die Vorgehensweise der Städte und
Gemeinden zur ersten Öffnung für das Sporttreiben. Wir erwarten Anfang der kommenden Woche belastbare Informationen.
In dieser Woche äußerte sich auch der stellvertretende Vorsitzende, Thomas Stecher in einem Interview mit der Thüringer Allgemeine zur Situation der Sportvereine:
Interview in der TA am 06.05.2020
Der Landessportbund Thüringen hat FAQs zur Corona-Soforthilfe des Landes Thüringen zusammengestellt. Bitte beachtet die Hinweise:
In Thüringen wurde gestern das Corona - "Soforthilfeprogramm gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen" gestartet. Bis zum 31. Mai 2020 können Vereine, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Notlagen geraten sind, Antrag auf Finanzhilfen stellen.
Eine finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie liegt vor, wenn Einrichtungen bzw. Organisationen ihre Ausgaben
nicht so reduzieren und deren Bezahlung ermöglichen können wie es die Ausfälle bei den Einnahmen erfordern.
Der LSB Thüringen befindet sich aktuell noch in der Abstimmung, um wichtige Fragen zu klären. Deshalb empfiehlt er, mit der Beantragung noch bis zur kommenden Woche zu warten, um
letzte Details klären und die betroffenen Sportvereine rechtssicher beraten zu können.
Weitere Informationen und Antragsformular
Seit 2014 leistet der Landessportbund Thüringen mit seinem Projekt „Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus“ einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der
vereinseigenen Sportanlagen in Thüringen – dank der finanziellen Unterstützung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Folgende Termine sind für das Förderjahr 2021 zu
beachten:
22.5.2020 Einreichung der Antragsunterlagen im Landratsamt (für Prioritäteneinstufung im Sportbeirat des UH-Kreises im Juni notwendig!)
1.8.2020 Einreichung der Antragsunterlagen beim LSB Thüringen
In einer Pressemitteilung am 1. April 2020 (wir sind uns sicher, dass es kein Aprilscherz ist!) teilte das Thüringer Wirtschaftsminiterium mit, dass Thüringen sein Corona-Soforthilfeprogramm
ausweitet. Sobald es weitere Details zur Antragstellung gibt, werden wir euch informieren!
https://wirtschaft.thueringen.de/ministerium/presseservice/detailseite/covid-19-tiefensee-land-weitet-corona-schutzschirm-auf-gemeinnuetzige-einrichtungen-im-sozial-bil/
Auch die Sportvereine stellt der Coronavirus vor nicht gekannte Herausforderungen. Auf folgender Seite hat der Landessportbund Thüringen einen Bereich erstellt, um
aktuell über Entwicklungen und Entscheidungen zu informieren soweit dies in der Dynamik der Geschehnisse möglich ist:
https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/
Der LSB ist bereits aktiv, um sich einen Überblick zu ausgefallenen bzw. vom Ausfall bedrohte Veranstaltungen und Aktivitäten im Thüringer Sport zu verschaffen und
eine erste Schätzung zur Größenordnung möglicher finanzieller Einbußen zu ermitteln. Dazu stehen wir mit dem Sportministerium und der Landespolitik im engen Kontakt, um über mögliche
Unterstützungsmaßnahmen/ Hilfsfonds etc. zu sprechen. Selbstverständlich werden wir im Interesse unserer Mitgliedsorganisationen versuchen, hierbei schnelle unbürokratische und einheitliche
Lösungen zu finden.
Bitte wendet euch mit euren Anfragen und Problemen an uns, wir geben diese dann gebündelt weiter.
Werte Sportfreunde*innen,
die Geschäftsstelle des Kreissportbundes ist bis auf Weiteres geschlossen.
Natürlich stehen wir unseren Mitgliedern als Ansprechpartner zur Seite. Auch wenn mobil von zu Hause aus gearbeitet wird, sind die Mitarbeiter über die
bekannten Telefonnummern zu erreichen.
Franziska Bachmann, Vereinsberaterin
03601 - 445 188 (Anrufe werden weitergeleitet)
0175 - 661 03 99
info@ksb-unstrut-hainich.de
Markus Fromm, Mitarbeiter Integration durch Sport
03601 - 428 251 (Anrufe werden weitergeleitet)
integration@ksb-unstrut-hainich.de
Am Hotel wurde ein Breifkasten angebracht, die Post wird regelmäßig bearbeitet.
Sportbetrieb eingestellt, Landessportschule geschlossen: LSB appelliert an Teamgeist und Vernunft weiter
Die aktuell gültige Versammlungsbeschränkung für den UH-Kreis untersagt, Veranstaltungen, Vergnügungen und sonstige Ansammlungen sowie Versammlungen und Aufzüge ab 50
Teilnehmern durchzuführen oder hieran teilzunehmen. Die Vorgaben für Veranstaltungen unter 50 Personen sind der Allgemeinverfügung des Landratsamtes zu entnehmen.
Im Rahmen der Allgemeinverfügung zu Veranstaltung und der Allgemeinverfügung zur Schließung von Einrichtungen sind die Sporthallen des Unstrut-Hainich-Kreises derzeit
für den Vereins- und Schulsport gesperrt. Der LSB Thüringen empfiehlt daher den Sportbetrieb in Thüringer Vereinen und Verbänden bis auf weiteres
einzustellen, um keine unnötigen Risiken einzugehen sowie die besondere gesellschaftliche Verantwortung auch des Sports zu tragen. Der LSB unterstützt auch in dieser Zeit die Haupt- und
Ehrenamtlichen und wird sich für diese einsetzen. Regelmäßige Updates zur aktuellen Einschätzung in Bezug auf die Coronavirus-Epidemie sind auch online auf der Homepage des DOSB zu finden.
Viele Vereine im Kreis haben ihren Sportbetrieb bereits eingestellt. Wir bitten alle Sportvereine, Vorsicht und Besonnenheit walten zu lassen und ihrer
Verantwortungspflicht nachzukommen und sich regelmäßig zu informieren.
UPDATE: Mit dem neuen Erlass der Landesregierung sind ab Mittwoch, den 18. März 2020 auch "Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und
Freizeiteinrichtungen und —angeboten bzw. Sportanlagen" untersagt.