Am Freitag, den 10.09.2021 findet im Puschkinhaus Mühlhausen der Kreissporttag des Kreissportbundes Unstrut-Hainich statt. Auf dieser Mitgliederversammlung stehen auch
turnusmäßige Vorstandswahlen auf der Tagesordnung. Wir freuen uns auf eure Teilnahme!
Aufgrund der aktuellen Pandemielage und der entsprechend geltenden Bestimmungen sind wir derzeit hauptsächlich im Homeoffice. Telefonisch erreichbar sind wir unter
0175 6610399.
Der Ehrenvorsitzende des Kreissportbundes Unstrut-Hainich e.V. wird auf dem Landessporttag in Erfurt mit der höchsten LSB-Auszeichnung bedacht
Erfurt. „Die Überraschung ist euch wirklich gelungen. Ich habe mich schon gewundert, warum ich als Ehrenvorsitzender unbedingt mit zum Landessporttag nach Erfurt
muss“, sagte Dieter Elbert in seiner gewohnt humorvollen Art. Wenige Minuten zuvor noch hatte der passionierte Rennsteigläufer – völlig untypisch für ihn – etwas mit seiner Fassung ringen müssen.
Schließlich wurde der Mühlhäuser auf dem 11. Landessporttag des Landessportbundes Thüringen e.V. (LSB) im Parksaal des Erfurter Steigerwaldstadions die höchst mögliche Auszeichnung zuteil. Für sein
beispielhaftes, ehrenamtliches Wirken für den Sport erhielt Elbert aus den Händen von Prof. Dr. Stefan Hügel, dem alten und neuen LSB-Präsidenten, die
Johann-Christoph-Friedrich-GuthsMuths-Ehrenplakette in Platin. Elbert war von 1993 bis 2016 und nochmals von 2019 bis 2021 Vorsitzender des Kreissportbundes Unstrut-Hainich e.V. (KSB) gewesen; die
GutsMuths-Plakette in Gold hatte er bereits 2003 erhalten.
„Ohne Dieter Elbert wäre der KSB Unstrut-Hainich nicht der, der er heute ist und der Thüringer Sportfamilie würde ein echter Charakterkopf fehlen“, riss Thomas Stecher
in seiner kurzen Laudatio auf seinen Vorgänger an. „Der gesamte KSB-Vorstand und auch alle beim LSB haben es geschafft, lange Zeit dicht zu halten. Das war eine tolle Überraschung mit einer hoch
verdienten Auszeichnung. Der Sport im Unstrut-Hainich-Kreis hat Dieter Elbert sehr viel zu verdanken“, erklärte Stecher.
In der Begründung durch den KSB für die Auszeichnung heißt es weiterhin:
„Hätte der Unstrut-Hainich-Kreis den Posten des Sportministers zu vergeben, würde an Dieter Elbert mit Sicherheit kein Weg vorbeiführen. So genießt er aber mindestens
den Ruf eines ‚Klassikers‘. Zwischen 1993 und 2012 war der passionierte Läufer, dessen breitgefächertes sportliches Fachwissen immer wieder verblüfft, Vorsitzender und prägende Figur des
Kreissportbundes Unstrut-Hainich. Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden war quasi unumgänglich. Bestes Beispiel: Als Jahre später ‚sein‘ KSB in unruhige Fahrwasser geraten sollte, zögerte Elbert nicht,
kehrte als Chef in die gewohnte Verantwortung zurück und hatte maßgeblichen Anteil am Meistern der Krisensituation. Seine Zuneigung gehört dem Sport, seine Liebe aber (neben seiner Frau) dem Laufen.
Ob in seiner eigenen Laufgruppe, die er seit den 80er Jahren liebevoll und fachmännisch umsorgt, als Unterstützer für den Mühlhäuser Altstadtlauf (in der Vorbereitung und als Begleiter auf dem Rad)
oder für seine absolute Herzensangelegenheit, den Rennsteiglauf – das Laufen ist (s)ein Lebenselixier. Seit 1977 nimmt Dieter Elbert aktiv am Rennsteiglauf teil, seit 1988 organisiert er Bustouren
für Laufgruppen auf den Rennsteig. Meckert so mancher über schlechtes Wetter beim Laufen oder gibt sich gar als reiner Hallensportler zu erkennen, neckt dies Elberts feinen, stets ein wenig
angespitzten Humor; in keinem Fall ist er um einen würdigen Spruch verlegen. Auf der anderen Seite zeichnen seine ruhige Art, seine Gewissenhaftigkeit, seine Ehrlichkeit, sein aufrichtiger Charakter
sowie sein schier unergründlicher Erfahrungsschatz den Umgang mit seinen Mitmenschen aus. Elbert lebt Laufen, lebt Ehrenamt, lebt Sport und lebt das Miteinander. Obgleich Auszeichnungen und Ehrungen
weder Antrieb, noch Motivation für den Mühlhäuser sind, der ‚ganz nebenbei‘ in der SG Aufbau Mühlhausen das Schatzmeisteramt innehat, so ist doch der ‚Ritterschlag‘ die Würdigung eines selten
erreichten sportlichen Lebenswerks.“
Foto: Thomas Stecher
Foto: Markus Fromm
Auch in diesem Jahr lief unser Projekt „Integration durch Sport“ trotz der Corona-Umstände sehr erfolgreich. Unser Mitarbeiter Markus Fromm konnte viele Vereine in
ihrer Arbeit unterstützen und eigene Aktionen durchführen. Darunter das spaßige Sportfest in Mühlhausen am 31.07. in Mühlhausen und der Schlotheimer Streetsoccer-Cup am 02.10. In Zusammenarbeit mit
Spirit of Football aus Erfurt konnten regelmäßige Fußballtrainings für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und mit deutschen Jugendlichen angeboten werden. Finanziell gefördert haben wir in
diesem Jahr 11 Vereine: SV Fortuna Körner, JFC Unstrut Eagles, FC Union Mühlhausen, SV 1899 Mühlhausen, Boxclub Mühlhausen, Bewegung pro Gesundheit, SV Empor Bad Langensalza, FSV Preußen Bad
Langensalza, Post SV Mühlhausen, SG Ammern, Soccer City. Vom LSB Thüringen erhielten zudem Unterstützung der SV Blau-Weiß Mühlhausen sowie JFL Schlotheim. Unser gemeinsames
Ziel ist es weiterhin, die vielen Nationalitäten in unserem Landkreis zusammenzubringen und über den Sport Vorurteile abzubauen. Wir wollen Bewegung und Begegnung fördern und sagen Danke an unsere
Integrationsvereine für ihr wichtiges soziales Engagement!
Die Thüringer Landesregierung hat am 16.11.2021 weitere Maßnahmen zur
Pandemiebekämpfung beschlossen. Auch den Sport wird in einigen Bereichen die 2G-Regelung treffen. Der Kinder- und Jugendsport ist nach derzeitigem Stand aber ausgeschlossen.
Der Landrat hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die vom 19. - 24.11.2021 gilt. Darin ist die 2G-Regelung für die die Teilnahme an
Sportangeboten (Training der Vereine) auch im Innen- und Außenbereich sowie den Besuch von Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich
festgeschrieben.
Kinder- und Jugendliche, die in der Schule am Testregime teilnehmen und noch nicht eingeschulte Kinder sind von der 2G-Regelung ausgenommen.
Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen (durch ein ärztliches Attest bestätigt), können nach Vorlage eines negativen Testergebnisses
(nicht älter als 24h) an den Veranstaltungen teilnehmen.
In den Winterferien 2022 wollen wir wieder Bergluft schnuppern! Unser Skilager ist der ideale Weg für ski- und snowboardbegeisterte Jugendliche, um neue Freundschaften
zu schließen, erste Meter auf den Brettern zu meistern und bestens präparierte Piste zu genießen. Einfach die Anmeldeformulare ausfüllen und per Email oder Post an uns zurück senden!
Seit dem 4.11.2021 gilt im UH-Kreis die Warnstufe 3. Damit gilt die 3G-Regelung nun für den gesamten Sportbereich im Innen- und
Außenbereich.
Generell von der Testpflicht befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und alle noch nicht eingeschulten Kinder. Als getestet gelten Kinder und
Jugendliche, die (im Hort oder ab der kommenden Woche wieder regulär) am Testregime der Schule teilnehmen.
Bei Veranstaltungen mit Zuschauern gilt die Allgemeinverfügung des Landkreises.
Der Landkreis hat am 28.10.2021 eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Wesentliche Änderungen für den Sport gibt es bei Veranstaltungensanmeldungen:
öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 Teilnehmenden und im Außenbereich mit
mehr als 500 Teilnehmenden sind nur auf Antrag und Erlaubnis zulässig. Der Antrag muss spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung gestellt werden.
Wird die Veranstaltung unter 3G-Plus oder 2G Vorraussetzungen durchgeführt, entfällt diese Anforderung.
Unter dem Eindruck der erhöhten Warnstufe und nach Rücksprache mit den beiteiligten Partnern haben wir uns leider entschieden, dass Seniorenschwimmfest am 8.11.2021
abzusagen. Bleibt gesund!
Die Corona-Pandemie ließ zahlreiche Bildungsangebote ausfallen, darunter den Thüringer Sportkongress. Um dem Bedarf an Lizenzverlängerungsangeboten gerecht zu werden,
bietet der LSB Thüringen im Herbst ein großes Bildungsspecial mit verschiedensten Themen in Sportpraxis sowie Vereinsmanagement an.
Weitere Informationen
Seit dem 22.10.2021 befindet sich der UH-Kreis in der Warnstufe 2. Dies bedingt die Ausweitung der 3G-Regelung auf die beteiligten Aktiven bei Kontaktsportarten
im Außenbereich (Spieler*innen, Trainer*innen, Offizielle).
Des Weiteren unterliegen die Schüler*innen in den Ferien nicht mehr dem Testregime der Schulen, fallen aber weiterhin unter die 3G-Regelungen.
Das bedeutetet, dass die Schüler*innen nun vor dem Vereinssport (Training/ Wettkampf) getestet werden müssen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
Nach Absprache mit dem Gesundheitsamt und in Erwartung einer finalen Rückmeldung des zuständigen Ministeriums empfehlen wir – ähnlich wie in den Schulen – die
Schüler*innen zweimal wöchentlich zu testen.
Bei ungeimpften / nicht genesenen Erwachsenen ist dies weiterhin vor jedem Training /Wettkampf notwendig.
Aktualisierung: UH-Kreis in Warnstufe 1, 3G-Regelung im Innensportbereich
Mit dem Wechsel in die Warnstufe 1 (gelb) hat das Landratsamt am 28.9.2021 eine neue Allgemeinverfügung erlassen und den organisierten Sportbetrieb im Innenbereichvon
der 3G-Regelung ausgenommen. Übergeordnet gilt aber die Verfügung des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (§10).
Dort ist die 3G-Regelung für den Sportbetrieb im Innenbereich ab 6 Jahren gefordert; dies gilt für Training und Wettkämpfe.
Wir wissen, dass dies besonders für den Kindersport einen erheblichen Aufwand bedeutet, weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass die Vereine gesetzlich dazu verpflichtet sind, diese Regelungen ab
heute umzusetzen.
Werden die Schüler*innen aber an der Schule regelmäßig getestet, ist dies ausreichend.
Wie bisher gilt auch weiterhin, die Kontaktnachverfolgung sicher zu stellen.
Am 10. September 2021 wurde auf dem Kreissporttag der Vorstand des Kreissportbundes gewählt, folgende Sportfreunde*innen werden den Kreissportbund in den kommenden
Jahren führen:
Vorsitzender: Thomas Stecher (Post SV Mühlhausen)
Stellvertreter: Jens Nölker (SV Blau-Weiß ’51 Mühlhausen)
Diana Worch (Bewegung pro Gesundheit)
Schatzmeister: Stephan Mayer (VfB Thomas-Müntzer Mühlhausen)
Seniorensportbeauftragter: Frank Meyer (VfL Hüpstedt)
Frauensportbeauftragte: Mandy Göbel (SV 1833 Langula)
Beisitzer: Karl-Heinz Schütz (Blau-Weiß ‘51 Weinbergen)
Robin Arnold (VfB Thomas-Müntzer
Mühlhausen)
Vorsitzender der Kreissportjugend: Marko Wartmann (BSV Großvargula)
Zu Kassenprüfern wurden Marlen Wolf (SG Bickenriede), Kay Göthling (Horsmarer SV) und Hagen Gräfe (Kirchheilinger SV 90) gewählt.
Herzlichen Glückwunsch und viel Schaffenskraft!
Mit dieser Wahl wurde Dieter Elbert wieder in den Ehrenvorsitz verabschiedet – Danke für dein Engagement, mit dem du den Kreissportbund in den
vergangenen zwei Jahren durch schwierige Fahrwasser geleitet hast.
Auf dem Kreisjugendtag am 9.9.2021 im Foyer der Stadthalle Bad Langensalza wurde Marko Wartmann (BSV 1920 Großvargula) abermals als Vorsitzender der
Kreissportjugend Unstrut-Hainich bestätigt. Auch weitere Vorstandsmitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt:
Steven Flock (SV Fortuna 49 Körner) - Stellvertretender Vorsitzender
Christian Rudolph (SV Creaton Großengottern) - Kassenwart
Vivien Eckstädt (SV Creaton Großengottern) - Beisitzerin
Martina Dorenwendt (Rehasportverein Mühlhausen) - Beisitzerin
Mit Richard Lorenz (FSV Preußen 1996 Bad Langensalza) wurde ein neuer Jugendsprecher in den Vorstand gewählt. Ann-Sophie Groß wurde nach zwei
erfolgreichen Legislaturen aus dem Vorstand verabschiedet. Wir wünschen dir bei deinen zukünftigen Aufgaben viel Erfolg!
Nach den Berichten des Vorstandes gaben Jeanette Schilling und Julia Dombrowski von der Thüringer
Sportjugend Einblick in die Arbeit unseres Dachverbandes und stellten das Projekt Junges Engagement im Sport in Thüringen (JETST) vor. Eine lockere Gsprächsrunde rundete einen informativen Kreisjugendtag ab.
Anlässlich seines 75. Geburtstages und als Anerkennung für seine hochgeschätzten Verdienste wurde Klaus Oppel, der
äußerst engagierte stellvertretende Vorsitzende des FSV 1996 Preußen Bad Langensalza und ehemalige Vereinsberater des
Kreissportbundes
mit der Guts-Muths-Plakette in Gold des Landessportbundes Thüringen ausgezeichnet.
Herzlichen Glückwunsch Klaus, weiterhin Gesundheit und viel Schaffenskraft!
Beim Kreissportbund Unstrut-Hainich e.V. ist ab 1. Oktober 2021 die Stelle Vereinsberater/-in (m/w/d) neu zu besetzen.
Thüringen hat nochmals Corona-Verschärfungen beschlossen – diese betreffen auch den Sport. Daraufhin hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und
Sport am 26. November 2021 eine aktualisierte Allgemeinverfügung erlassen.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises ist hingegen außerkraftgetreten, sodass für den UH-Kreis keine besonderen Regelungen gelten.
Wir verweisen auf die ausführlichen Informationen des LSB Thüringen.
Im Unstrut-Hainich-Kreis greifen aktuell die Regelungen für die Inzidenz unter 35:
- Durchführung des organisierten Sportbetriebs ohne Personenbeschränkung (Indoor und Outdoor)
- keine Testpflicht (weder Indoor noch Outdoor)
- Kontaktnachverfolgung außen fällt weg, in geschlossenen Räumen bleibt sie Pflicht (Führen einer Teilnehmerliste oder über eine App)
- Sportveranstaltungen mit Zuschauenden müssen der zuständigen Gesundheitsbehörde mindestens fünf Werktage vorher angezeigt werden (Wer veranstaltet wo mit wie vielen
zu erwartenden Personen? Gibt es ein Hygienekonzept?)
- Sportveranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden innen oder mehr als 1000 Teilnehmenden außen müssen bei der zuständigen Gesundheitsbehörde mindestens 10 Werktage
vorher angemeldet werden
- Mitgliederversammlungen (nicht-öffentlich) müssen der zuständigen Gesundheitsbehörde fünf Werktage vorher angezeigt werden, wenn mehr als 30 Teilnehmende innen oder
mehr als 70 Teilnehmende außen zusammenkommen (Wer veranstaltet wo mit wie vielen zu erwartenden Personen? Gibt es ein Hygienekonzept?)
Liegt die Inzidenz in Ihrem Landkreis beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen (einschließlich Sonntag) über 35, dann gelten für den
übernächsten Tag die Regelungen der Inzidenzstufe 35-50.
Die Benutzung von Duschen und Umkleiden sind bei einer regionalen Inzidenz unter 50 nicht untersagt, müssen aber seitens der Träger der Sportstätten freigeben sein. Es
sollte weiterhin Abstand gehalten und die Kontakte bestmöglich minimiert werden. Auch das Tragen eines Mundschutzes in Umkleiden ist empfehlenswert. Die Benutzung und deren Bedingungen dazu sollten
im Infektionsschutzkonzept geregelt sein.
Weitere Informationen
In den Sommerferien plant die Kreissportjugend Unstrut-Hainich wieder eine Ferienfreizeit, in diesem Jahr auf der Feuerkuppe.
Der Grundlagenlehrgang im blended-learning Format (Online-Module + Präsenztag) ist neu terminiert:
22.06.2021 19:30 Uhr Online-Seminar (Einführung Onlineportal)
23.6. bis 13.07.2021 Online-Phase mit Aufgabenbearbeitung
17.7.2021 Präsenztag (Georgii-Halle Mühlhausen)
17. - 28.7.2021 Bearbeitung der Prüfungsfragen
Die Anmeldung erfolgt über die Bildungsdatenbank des LSB:
Anmeldung, Details
Mit der mit der geänderten Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung erwarten den organisierten Sport in Thüringen deutliche Lockerungen.
Diese Lockerungen sind abhängig von der Inzidenz im jeweiligen Kreis. Derzeit befinden wir uns im Unstrut-Hainich-Kreis weiterhin in der Stufe Gelb II (50 bis
100). Nach 5 WERKTAGEN unter einer Inzidenz von 50 greift am übernächsten Tag die Stufe Gelb I (35 bis 50). Die entsprechenden Zahlen veröffentlicht das Landratsamt Unstrut-Hainich.
Damit ist Sport für Gruppen von bis zu 20 Personen im Freien möglich. Diese Zahl kann für Sportarten wie z.B. Fußball, in denen der
Wettkampf zweier Mannschaften eine höhere Gruppengröße erfordert, überschritten werden. Der Hallensport ist untersagt, Ausnahmen gelten für den Schulsport und
Profi-/Kadersportler*innen.
Für die Durchführung von Mitgliederversammlungen sind in der neuen Verordnung die Paragraphen 13 und 14 heranzuziehen.
Da wird uns im UH-Kreis momentan in der Stufe Gelb II (Inzidenz 50-100) befinden, greift §13 (2):
- Versammlungen nur unter freien Himmel möglich
- Erlaubnis zur Durchführung der Versammlung muss 10 Werktage vorher
beim Gesundheitsamt beantragt werden
- Hygienekonzept
- Vorlage eines negativen Testergebnisses aller Teilnehmer*innen (oder
Vorlage Nachweis 2 Wochen seit 2. Impfung / Bescheinigung Genesen
nicht jünger als 28 Tage, nicht älter als 6 Monate)
In der Stufe Gelb I (Inzidenz 35 - 50) sind auch Versammlungen im Innenraum wieder möglich (§13 (3)). Die Nutzung von
Umkleidekabinen / Duschräumen ist in der Verordnung nicht explizit benannt und ist mit dem Träger der Sportstätte entsprechend dessen Hygienekonzept abzustimmen.
Mit der Auswertung der Bestandserhebung ist im Jahresverlauf 2020 ein Mitgliederrückgang um 3,3% in unseren Sportvereinen festzustellen. Massive
Auswirkungen der Pandemie waren damit (noch) nicht zu verzeichnen. Darin sehen wir ein starkes Signal der Vereinskultur im Sport, verschließen aber nicht die Augen vor den
Herausforderungen, die uns die Corona-Pandemie auch im Jahr 2021 bringt. Neben den Mitgliedern muss ein weiterer Fokus auf die
Ehrenamtlichen in den Vereinen gelegt werden, um den Sportbetrieb – wenn er wieder in breiterem Umfang möglich ist – abzusichern und die vielfältigen Aufgaben in den Vereinen zu
bewältigen.
Der Landessportbund Thüringen vergibt kostenfrei insgesamt 10.000 Corona-Schnelltests an seine Sportvereine mit Kindern unter
14 Jahren, um die aktuelle Ausübung des Trainingsbetriebs zu unterstützen. Die Schnelltests können ab sofort unkompliziert beantragt werden. Vereine mit weniger als 50
Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahre erhalten 20 Tests, größere Vereine mit mehr als 50 Kindern und Jugendlichen 40 Stück. Die
Beantragung ist möglich, solange Tests vorhanden sind. Weitere Informationen
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat am 29.4.2021 bekanntgegeben, dass ab sofort kontaktloser Sport für Kindergruppen im Freien erlaubt sind.
Die aktuell gültige Verordnung findet ihr hier. Die Hauptpunkte sind demnach:
- Erlaubt ist der kontaktlose Sportbetrieb von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen von bis zu fünf Kindern unter freiem Himmel auf allen öffentlichen und nicht
öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen.
- Der Sportbetrieb darf nur stattfinden, wenn die den Sportbetrieb anleitenden Personen vor Beginn des jeweiligen Sportbetriebs ein negatives Ergebnis eines Selbsttests, eines Antigenschnelltests
oder eines PCR-Tests vorweisen können. Der Antigenschnelltest oder der PCR-Test dürfen zu Beginn des jeweiligen Sportbetriebs nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
Weitere Informationen: LSB Thüringen
Mit Veröffentlichung der Bundesnotbremse erreichen uns vermehrt Nachfragen zu den aktuellen Möglichkeiten für den organisierten Sport im
Unstrut-Hainich-Kreis. Auch wenn die Bundesregelung zur Notbremse bei einer Inzidenz über 100 den Gruppensport für bis zu 5 Kinder bis 14 Jahre im Freien erlaubt, ist dies
aktuell noch von der bis zum 9. Mai 2021 geltenden Thüringer Sonderverordnung untersagt:
In §35 der Sonderverordnung ist aufgeführt:
"Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nichtöffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von
Sportanlagen sind untersagt."
Ausgenommen sind Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, medizinisch notwendige Angebote der Rehabilitation sowie Profi- und Leistungssport.
Weitere Fragen werden auf der Sonderseite Corona des Landessportbundes
beantwortet.
Einige Vereine im UH-Kreis haben in den letzten Tagen Gebührenbescheide von der Bundesanzeiger
Verlag GmbH erhalten, die das Transparenzregister führt.
Dazu die Informationen des Landessportbundes Thüringen:
Das Transparenzregister wurde von der Bundesregierung im Rahmen des
Geldwäschegesetzes in Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie der EU eingeführt. Das Geldwäschegesetz wurde nach Protest des DOSB dahingehend geändert, dass eine Anmeldung bzw.
Eintragung durch die Vereine im Transparenzregister nicht erforderlich ist, wenn bereits eine Eintragung des Vereins im Vereinsregister vorliegt.
Auch wenn eine Eintragungspflicht nun nicht mehr besteht, erhebt die Bundesanzeiger Verlag GmbH eine Gebühr für
das Führen des Transparenzregisters.
Die in den Bescheiden festgesetzte Gebühr in Höhe von 11,52 € für die Jahre 2018 bis 2020 (13,01 €, soweit für 2017
zusätzlich 1,25 € berechnet wird) sollte der Verein innerhalb der 3 Wochen-Frist zahlen. Nach aktueller Gesetzeslage besteht eine Pflicht zur Zahlung der Gebühren. Allerdings ist es möglich, eine
Gebührenbefreiung zu beantragen seit dem Jahr 2020. Das gilt vor allem für die eingetragenen und gemeinnützigen Vereine.
Der Antrag auf Gebührenbefreiung kann dem Gebührenbescheid zufolge nur über die
Internetseite des Transparenzregisters gestellt werden. Dem Antrag wird der Vereinsregisterauszug und der Nachweis der Gemeinnützigkeit (KSt-Freistellungsbescheid oder
Feststellungsbescheid nach § 60a AO) beizufügen sein.
Die Gebührenbefreiung gilt dann ab 2021 für die Dauer der Gemeinnützigkeit. Eine rückwirkende Befreiung der Gebühren ist
nicht möglich (§ 4 Transparenzregistergebührenverordnung).
Der DOSB hat sich zur Klärung und für ein künftig abgestimmtes Vorgehen in dieser Sache an das zuständige
Bundesfinanzministerium gewandt. Es wird in Kürze eine Antwort erwartet über die wir umgehend die Vereine informieren werden. Wir gehen davon aus, dass insbesondere zur Form der
Gebührenbefreiung präzise Antworten gegeben werden. Insofern empfehlen wir mit der Antragstellung auf Gebührenbefreiung noch abzuwarten bis nähere Informationen vorliegen.
Dem Einlegen eines Widerspruchs gegen den Gebührenbescheid räumt der Landessportbund Thüringen
keine Erfolgsaussicht ein.
Ansprechpartner im LSB Thüringen:
Achtung: Der DOSB informiert, dass aktuell wohl Fake-E-Mails an der Vereinsbasis ankommen und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen
und im Namen des DOSB die Antragsstellung zu Corona-Soforthilfen per Link suggerieren. Der Grund dafür liegt in einem Hacker-Angriff auf das IT-System des DOSB. Dieser ist in diesen
Stunden damit beschäftigt, die Folgen desselben schnell wieder zu beheben. Diese E-Mails sind weder sachlich korrekt noch authentisch und werden nach jetziger Erkenntnis von der E-Mail-Adresse
office@dosb.de versendet. Wir bitten alle Angeschriebenen um höchste Vorsicht, weil die Gefahr von „Trojanern“ nicht auszuschließen ist.
Wir möchten noch einmal erinnern, dass bis zum 31. Januar 2021 die Bestandsmeldung im Portal www.unser-sportverein.net zu erfolgen hat!
Auch der Antrag auf Vereinsförderung des Landessportbundes Thüringen muss online gestellt werden.
Die Covid-19-Pandemie hat den Sport auch in der aktuell 2. Welle leider wieder und voraussichtlich noch länger fest im Griff. Neben den Beschränkungen des
Sportbetriebs mit den befürchteten Rückgängen beim Engagement Ehrenamtlicher und den Mitgliederzahlen erwartet der Landessportbund Thüringen zunehmende finanzielle Einbußen bei Vereinen und
Verbänden. Um detaillierte Informationen zu erhalten, beteiligt sich der LSB an einer Vereinsbefragung. Die Online-Umfrage wurde am 6. Januar an
alle 3.384 Thüringer Sportvereine per E-Mail versandt und läuft noch bis zum 30. Januar 2021. Um verlässliche Werte zu erhalten und um gemeinsam für die
Unterstützung der Thüringer Sportfamilie zu kämpfen, ist eine hohe Teilnahme Voraussetzung. Details
Werte Sportfreunde*innen,
die Geschäftsstelle des Kreissportbundes ist bis 10. Januar für den Besuchsverkehr geschlossen. Natürlich stehen wir unseren Mitgliedern als Ansprechpartner zur
Seite. Auch wenn mobil von zu Hause aus gearbeitet wird, sind die Mitarbeiter über die bekannten Telefonnummern zu erreichen.
Franziska Bachmann, Vereinsberaterin
03601 - 445 188 (Anrufe werden weitergeleitet)
0175 - 661 03 99
info@ksb-unstrut-hainich.de
Markus Fromm, Mitarbeiter Integration durch Sport
03601 - 428 251 (Anrufe werden weitergeleitet)
integration@ksb-unstrut-hainich.de
In dringenden Fällen können Beratungstermine vereinbart werden.