Kreissportbund Unstrut-Hainich
Kreissportbund Unstrut-Hainich

Newsarchiv 2020

Herzlichen Glückwunsch Günter Zickler!

Der Kreissportbund Unstrut-Hainich gratuliert dem langjährigen Vorsitzenden des KFA Tischtennis und ehemaligem Vorstandsmitglied Günter Zickler ganz herzlich zum 60. Geburtstag! Wir nehmen dies als Anlass, ihm als Anerkennung für sein ehrenamtliches Engagement die Ehrenmedaille des Kreissporbundes Unstrut-Hainich zu überreichen - sobald die Corona-Beschränkungen es zulassen auch persönlich.

Neues Veranstaltungsportal des LSB Thüringen

Der Landessportbund hat ein neues Portal für alle Aus- und Weiterbildungen freigeschaltet. Hier können sich Interessierte informieren und auch online direkt für Angebote anmelden. Natürlich sind hier auch die Termine des Kreissportbundes Unstrut-Hainich gelistet.

Der Link zum Portal: https://bildungsportal.thueringen-sport.de

Training für Kinder und Jugendliche im Verein wieder untersagt

Im Unstrut-Hainich-Kreis ist der Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche vom 16.11.2020 bis zum 6.12.2020 untersagt. Dies geht aus der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises hervor. 

Allgemeinverfügung UHK 16.11.2020
allgemeinverfuegung_weitere_schutzmassna[...]
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Rückblick auf den Stammtisch "Integration durch Sport"

Der alljährliche „Stammtisch Integration“ des Kreissportbundes Unstrut-Hainich fand in diesem Jahr als kompetenter Einstieg der Fortbildung "Fit für die Vielfalt statt. Mehr

Hinweise zur Thüringer Sonderverordnung

AKTUELLE ÄNDERUNG: Seit dem 8.11.2020 ist in den Sportvereinen der Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wieder erlaubt.

Weitere Informationen

Die Sonderverordnung in Thüringen hat im Laufe der Woche viele Fragen aufgeworfen. Nach intensiven Gesprächen seitens des Landessportbundes und direktem Kontakt mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Unstrut-Hainich möchten wir nochmal auf folgende Informationen hinweisen:

Die vom 2. bis zunächst 30. November gültige Thüringer Sonderverordnung ermöglicht nur einen stark eingeschränkten Sportbetrieb.

 

Ausgenommen sind der der Individualsport ohne Körperkontakt allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Explizit genannt werden einige Sportarten (Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport). Allerdings ist die Aufzählung nicht abschließend, so dass auch andere Sportarten wie Kegeln, Gewichtheben, Yoga, Tischtennis oder Tanzen dazu zählen dürften, sofern man sie "allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts" ausübt. Diese Auffassung vertritt auch das Gesundheitsamt des Unstrut-Hainich-Kreises.

 

Klar gesagt bedeutet dies, dass sich z.B. auf einer Kegelbahn (inkl. Vorraum), einem Schießstand oder in einer Sporthalle bis zu 2 Sportler*innen aus zwei Haushalten (oder mehrere Personen aus einem Haushalt) zum Training zusammenfinden dürfen. Größere Ansammlungen vor der Sportstätte sind aus Gründen des Infektionsschutzes unbedingt zu vermeiden.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Sportstätte seitens des Trägers geöffnet ist – dazu sind individuelle Absprachen zu treffen.

 

Weiterhin ausgenommen von den Beschränkungen sind der Trainings- und Wettkampfbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Anlagen unter Einhaltung von Abstandsregeln und vorliegenden Infektionsschutzkonzepte von Profi- und Kadersportlern.

 

Zum kommenden Montag, den 9.11.2020, soll die Sonderverordnung im Bereich Sport an verschiedenen Punkten gelockert werden und unter anderem in den Vereinen der Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre wieder möglich sein. Wann die geänderte Verordnung veröffentlicht wird, ist nicht bekannt.

 

Der Landessportbund veröffentlicht wie gewohnt die aktuellen Informationen, FAQs und Hilfestellungen auf seiner Homepage.

https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/

Thüringer Sonderverordnung (Stand 31.10.2020)
20201031_ThuerSARS-CoV-2-Sonder-Eindaemm[...]
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Sportveranstaltungen und Allgemeinverfügung vom 18.10.2020

Mit Erreichen der 7-Tage-Inzidenz von 35 infizierten Personen je 100.000 Einwohnern im Unstrut-Hainich Kreis wurde am 18.10.2020 eine neue Allgemeinverfügung zu coronabedingten Einschränkungen von nicht öffentlichen und öffentlichen Veranstaltungen erlassen, die vorerst bis zum 08.11.2020 gilt.

 

Die Allgemeinverfügung umfasst nur Sportveranstaltungen nach § 7 der GrundVO – also solche im nicht organisierten Sportbetrieb. Alle Sportveranstaltungen im organisierten Sportbetrieb (Mitlgiedsvereine im KSB UH e.V.) dürfen auch weiterhin mit Zuschauern stattfinden. Diese Sportveranstaltungen sind in § 48 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO geregelt, welcher durch die Allgemeinverfügung nicht eingeschränkt wird.

 

Wenn ihr für euren Wettkampfbetrieb Hygienekonzepte eingereicht und genehmigt bekommen habt, kann weiterhin nach diesen im Innen- wie Außenbereich verfahren werden, d.h. Spiele mit Zuschauern sind weiterhin gestattet.

 

Auch Mitgliederversammlungen fallen unter § 48 der KiJuSSpVO und sind somit derzeit nicht von der Allgemeinverfügung erfasst. Trotz allem sind momentan besondere Vorsicht und Rücksicht angemahnt und entsprechende Hygienekonzept beim Gesundheitsamt einzureichen.

 

Anzumerken ist, dass mit mit Erreichen der 7-Tage-Inzidenz von 50 infizierten Personen je 100.000 Einwohner perspektivisch mit neuen Regelungen zu rechnen ist.

Allgemeinverfügung UHK 18.10.2020
allgemeinverfuegung_uhk_18.10.2020.pdf
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Handlungsempfehlungen aktualisiert

Der Landessportbund Thüringen hat die Handlungsempfehlungen für die Sportvereine an die aktuell gültigen Verordnungen angepasst. Das Dokument steht zum Download bereit, auf der Themenseite Coronavirus findet ihr auch Antworten zu häufig gestellten Fragen und weitere Informationen.

Zum Landessportbund Thüringen

Handlungsempfehlungen LSB 4.0 vom 15.09.2020
Handlungsempfehlungen_4.0_zur_Wiederaufn[...]
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Mitgliederversammlungen und Beschluss-fassungen in Zeiten von COVID 19

COVID 19 stellt den Thüringer Sport vor so manche Herausforderung. Auch wenn Training und Wettkämpfe wieder möglich sind, ist noch lange nicht wieder alles wie gewohnt. Das betrifft auch die Mitgliederversammlungen. Präsenzveranstaltungen mit zahlreichen Mitgliedern scheitern oft an den erforderlichen Raumgrößen und/ oder den Auflagen der zuständigen Behörden vor Ort. Dass COVID 19 hier auch die Vereine vor Probleme stellt, hat der Gesetzgeber frühzeitig erkannt und das so genannte COVID19-Gesetz erlassen. Dieses enthält übergangsweise Änderungen der Rechtslage – auch für Mitgliederversammlungen. Der Landessportbund hat die Informationen übersichtlicht zusammengefasst.

Mitgliederversammlung in Zeiten von COVID 19
Mitgliederversammlungen_in_Zeiten_von_CO[...]
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Kinder- und Jugendsport im UH-Kreis

Mit Beginn des neuen Schuljahres erreichen uns wieder vermehrt Nachfragen zu Kinder- und Jugendsportgruppen in unseren Sportvereinen. Diese Angebote haben wir in einem Flyer sortiert nach Sportarrten und Altersklassen gesammelt. Sucht Euch einen Sportverein mit der Sportart heraus, für die sich euer Kind interessiert und nehmt Kontakt mit dem Verein auf. Oftmals werden vom Sportverein auch Schnupperkurse angeboten.

Kinder- und Jugendsportangebote UH
Flyer_Kinder-Jugendsport_KSB_Unstrut-Hai[...]
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"Vereine in Not" - Sonderfond der Thüringer Ehrenamtsstiftung

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung legt einen Sonderfonds für eingetragene Vereine, Initiativen und gemeinnützige Organisationen Thüringens ohne hauptamtliche Mitarbeiter auf, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Lage geraten sind. Details

Neue Verordnung mit weiteren Öffnungen für den Sport

Mit den Aktualisierungen der seit 16. Juli 2020 gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus und der Anpassung für den Sportbetrieb dürfen Sportveranstaltungen in Thüringen für 200 Zuschauer geöffnet werden – im Freien und stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln, und Hygienevorschriften. Das zuständige Gesundheitsamt kann in Ausnahmen auch Veranstaltungen mit mehr als 200 Zuschauern erlauben. Oberste Prämisse ist weiterhin die Verringerung des Infektionsrisikos. Die Regelung gilt auch für Profisportvereine. Weitere Informationen

Handlungsempfehlungen LSB 3.0
Handlungsempfehlungen LSB 3.0.pdf
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Thüriner Verordnung vom 13.6.2020: Weitere Öffnungen des Sportbetriebs im Überblick

Mit der ab 13. Juni 2020 gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus darf in Thüringen wieder praxisnaher Vereinssport angeboten und getrieben werden – an der frischen Luft sowie in Sportstätten. Eine wichtige Lockerung ist die Wiederaufnahme von Wettkampfsport sowie die Durchführung von Kontakt- und Mannschaftssport - stets unter größtmöglicher Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften. Oberste Prämisse ist weiterhin die Verringerung des Infektionsrisikos. Weitere Informationen

 

Zu den aktuellen Handlungsempfehlungen des LSB Thüringen hier klicken 

15.452 Mitglieder in den Sportvereinen im Unstrut-Hainich-Kreis

Die Bestandserhebung für das Jahr 2020 hat einen leichten Mitgliederverlust ergeben. In 178 Sportvereinen im Kreissportbund Unstrut-Hainich sind 15.452 Mitglieder gemeldet, 259 Mitglieder weniger als im Vorjahr. Der Bevölkerungsanteil liegt bei 15,1 Prozent ( -0,1%).

Auswertung der Bestandserhebung für den UH-Kreis
Auswertung_BE_2020_UH.pdf
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Gesamtübersicht Bestandserhebung LSB Thüringen
Faltblatt 2020.pdf
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Umsetzung der Thüringer Corona-Eindämmungsverordnung vom 12.05.2020

Die Thüringer Corona-Eindämmungsverordnung vom 12. Mai stellt nicht nur die Sportvereine, sondern auch die zuständigen Behörden im Landkreis vor einige Herausforderung. So sind in einigen Gemeinden bereits die Sportplätze geöffnet, während in anderen Orten noch an den entsprechenden Hygienekonzepten und Vorgaben gearbeitet wird. Wir empfehlen daher den direkten Kontakt zum Träger der Sportstätte.

 

Die Stadt Mühlhausen beabsichtigt die Öffnung der Sportplätze an der Aue und Sachsensiedlung ab dem 25.05.2020 sowie die Georgii-Halle ab dem 01.06.2020; in Bad Langensalza werden die Sportplätze und -hallen voraussichtlich zum 1 Juni 2020 geöffnet, der Landkreis berät über die Öffnung der Schulsporthallen für Vereine wieder in der kommenden Woche. Wir bitten die betroffenen Sportvereine weiter um Geduld und Verständnis in dieser für uns alle besonderen Situation.

 

Unabhängig von der Öffnung der Sportstätten der öffentlichen Träger können vereinseigene Sportstätten unserer Mitgliedsvereine entsprechen §12 Absatz (4) der Thüringer Verordnung bereits seit dem 13. Mai 2020 wieder öffnen. Dies gilt sowohl für Außenanlagen als auch Innenräume unter der Maßgabe der aktuellen Verordnung.

 

Für den Sportbetrieb in öffentlichen oder vereinseigenen Sportstätten gilt gleichermaßen: unabdingbar ist die Erarbeitung und Umsetzung eines Infektionsschutzkonzeptes nach §5 der Eindämmungs-Verordnung. Hierzu haben der Landessportbund Thüringen und die Sportfachverbände Empfehlungen und Handreichungen erarbeitet und die Antworten wichtigsten Fragen nochmal zusammengestellt:

Weiterführende Informationen

 

Die Infektionsschutzkonzepte sind an die verschiedenen Sportstätten und Sportarten anzupassen. Über die Vorlage zur Prüfung entscheidet der Träger. Die Informationen zu den Infektionsschutzkonzepten an die Mitglieder des Vereines und der jeweiligen Trainingsgruppen ist zu gewährleisten - z.B. durch den öffentlichen Ausgang und eine intensive Belehrung - sodass die Konzepte entsprechend umgesetzt werden und auch bei einer möglichen Prüfung durch die zuständigen Behörden klare Auskunft gegeben werden kann. Ein Blick in den Bußgeldkatalog motiviert hier sicher zusätzlich.

Weitere Öffnungen für den Sport

Mit der 13. Mai 2020 gültige Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 darf in Thüringen wieder mehr Vereinssport angeboten und getrieben werden. Dazu die Informationen des Landessportbundes

Der Landkreis Unstrut-Hainich will vorerst keine eigene Allgemeinverfügung erlassen: Details

Bei der Erstellung der Infektionsschutzkonzepte können die Sportartspezisichen Übergangsregeln der Spitzenverbände zu Rate gezogen werden: Details

Digitale Bildungsangebote des LSB Thüringen

Noch sind Aus- und Fortbildungen in der Präsenz im Sport nicht erlaubt. Deshalb bietet der Landessportbund Thüringen drei weitere Webinare im Mai und Juni an, die mit jeweils zwei Lehreinheiten zur Lizenzverlängerung für Übungsleiter und Vereinsmanager anerkannt werden. Das erste Webinar "Vereinsarbeit in der Coronakrise" findet bereits am Mittwoch, 13. Mai, 18.30 Uhr statt.

Weitere Informationen

Wiederaufnahme des Sportbetriebes

Wie auch die Sportvereine im Unstrut-Hainich-Kreis erwarten wir mit Spannung die nächste Allgemeinverfügung des Landkreises und die Vorgehensweise der Städte und Gemeinden zur ersten Öffnung für das Sporttreiben. Wir erwarten Anfang der kommenden Woche belastbare Informationen.

In dieser Woche äußerte sich auch der stellvertretende Vorsitzende, Thomas Stecher in einem Interview mit der Thüringer Allgemeine zur Situation der Sportvereine:

Interview in der TA am 06.05.2020

Interview aus der TA Mühlhausen vom 6. Mai 2020
TA_Muehlhausen_06.05.2020.pdf
PDF-Dokument [311.4 KB]

FAQs zur Corona-Soforthilfe für Vereine

Der Landessportbund Thüringen hat FAQs zur Corona-Soforthilfe des Landes Thüringen zusammengestellt. Bitte beachtet die Hinweise:

FAQ Soforthilfe Corona Stand 20. April
FAQ Soforthilfe 20.04.2020.pdf
PDF-Dokument [59.5 KB]

Anträge auf Corona-Finanzhilfen können bis 31. Mai 2020 gestellt werden

In Thüringen wurde gestern das Corona - "Soforthilfeprogramm gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen" gestartet. Bis zum 31. Mai 2020 können Vereine, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Notlagen geraten sind, Antrag auf Finanzhilfen stellen. 

Eine finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie liegt vor, wenn Einrichtungen bzw. Organisationen ihre Ausgaben nicht so reduzieren und deren Bezahlung ermöglichen können wie es die Ausfälle bei den Einnahmen erfordern.

Der LSB Thüringen befindet sich aktuell noch in der Abstimmung, um wichtige Fragen zu klären. Deshalb empfiehlt er, mit der Beantragung noch bis zur kommenden Woche zu warten, um letzte Details klären und die betroffenen Sportvereine rechtssicher beraten zu können. 

Weitere Informationen und Antragsformular

Anträge Sportstättenbauförderung 2021

Seit 2014 leistet der Landessportbund Thüringen mit seinem Projekt „Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus“ einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der vereinseigenen Sportanlagen in Thüringen – dank der finanziellen Unterstützung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Folgende Termine sind für das Förderjahr 2021 zu beachten:

 

22.5.2020 Einreichung der Antragsunterlagen im Landratsamt (für Prioritäteneinstufung im Sportbeirat des UH-Kreises im Juni notwendig!)

 

1.8.2020 Einreichung der Antragsunterlagen beim LSB Thüringen 

Thüringen weitet Corona-Schutzschirm auf gemeinnützige Einrichtungen im Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich aus

In einer Pressemitteilung am 1. April 2020 (wir sind uns sicher, dass es kein Aprilscherz ist!) teilte das Thüringer Wirtschaftsminiterium mit, dass Thüringen sein Corona-Soforthilfeprogramm ausweitet. Sobald es weitere Details zur Antragstellung gibt, werden wir euch informieren!

 

https://wirtschaft.thueringen.de/ministerium/presseservice/detailseite/covid-19-tiefensee-land-weitet-corona-schutzschirm-auf-gemeinnuetzige-einrichtungen-im-sozial-bil/

Update Corona-Pandemie für Vereine

Auch die Sportvereine stellt der Coronavirus vor nicht gekannte Herausforderungen. Auf folgender Seite hat der Landessportbund Thüringen einen Bereich erstellt, um aktuell über Entwicklungen und Entscheidungen zu informieren soweit dies in der Dynamik der Geschehnisse möglich ist:
https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/

 

Der LSB ist bereits aktiv, um sich einen Überblick zu ausgefallenen bzw. vom Ausfall bedrohte Veranstaltungen und Aktivitäten im Thüringer Sport zu verschaffen und eine erste Schätzung zur Größenordnung möglicher finanzieller Einbußen zu ermitteln. Dazu stehen wir mit dem Sportministerium und der Landespolitik im engen Kontakt, um über mögliche Unterstützungsmaßnahmen/ Hilfsfonds etc. zu sprechen. Selbstverständlich werden wir im Interesse unserer Mitgliedsorganisationen versuchen, hierbei schnelle  unbürokratische und einheitliche Lösungen zu finden.  

Bitte wendet euch mit euren Anfragen und Problemen an uns, wir geben diese dann gebündelt weiter.

Geschäftsstelle zeitweilig geschlossen

Werte Sportfreunde*innen,

 

die Geschäftsstelle des Kreissportbundes ist bis auf Weiteres geschlossen.

Natürlich stehen wir unseren Mitgliedern als Ansprechpartner zur Seite.  Auch wenn mobil von zu Hause aus gearbeitet wird, sind die Mitarbeiter über die bekannten Telefonnummern zu erreichen.

 

Franziska Bachmann, Vereinsberaterin

03601 - 445 188 (Anrufe werden weitergeleitet)

0175 - 661 03 99

info@ksb-unstrut-hainich.de

 

Markus Fromm, Mitarbeiter Integration durch Sport

03601 - 428 251 (Anrufe werden weitergeleitet)

integration@ksb-unstrut-hainich.de

 

Am Hotel wurde ein Breifkasten angebracht, die Post wird regelmäßig bearbeitet.

Informationen Landessportbund (17.03.20)

Sportbetrieb eingestellt, Landessportschule geschlossen: LSB appelliert an Teamgeist und Vernunft weiter

Update: Maßnahmen Coronavirus

Die aktuell gültige Versammlungsbeschränkung für den UH-Kreis untersagt, Veranstaltungen, Vergnügungen und sonstige Ansammlungen sowie Versammlungen und Aufzüge ab 50 Teilnehmern durchzuführen oder hieran teilzunehmen. Die Vorgaben für Veranstaltungen unter 50 Personen sind der Allgemeinverfügung des Landratsamtes zu entnehmen.

Im Rahmen der Allgemeinverfügung zu Veranstaltung und der Allgemeinverfügung zur Schließung von Einrichtungen sind die Sporthallen des Unstrut-Hainich-Kreises derzeit für den Vereins- und Schulsport gesperrt. Der LSB Thüringen empfiehlt daher den Sportbetrieb in Thüringer Vereinen und Verbänden bis auf weiteres einzustellen, um keine unnötigen Risiken einzugehen sowie die besondere gesellschaftliche Verantwortung auch des Sports zu tragen. Der LSB unterstützt auch in dieser Zeit die Haupt- und Ehrenamtlichen und wird sich für diese einsetzen. Regelmäßige Updates zur aktuellen Einschätzung in Bezug auf die Coronavirus-Epidemie sind auch online auf der Homepage des DOSB zu finden.

 

Viele Vereine im Kreis haben ihren Sportbetrieb bereits eingestellt. Wir bitten alle Sportvereine, Vorsicht und Besonnenheit walten zu lassen und ihrer Verantwortungspflicht nachzukommen und sich regelmäßig zu informieren.

 

UPDATE: Mit dem neuen Erlass der Landesregierung sind ab Mittwoch, den 18. März 2020 auch "Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und —angeboten bzw. Sportanlagen" untersagt.

Allgemeinverfügung Kontakte öffentlicher Raum (17.03.2020)
allgemeinverf_17.03.2020.pdf
PDF-Dokument [150.8 KB]
Allgemeinverfügung UH Veranstaltungen
allgemeinverf_14.03.2020.pdf
PDF-Dokument [343.4 KB]
Allgemeinverfügung UH Schließung u.a. Sporthallen
allgemeinverf_schliessung_14.03.2020.pdf
PDF-Dokument [314.7 KB]

Verschoben: 15. Sportfest für ältere Bürger findet nicht am geplanten Termin statt

Das für den 28. März 2020 geplante 15. Sportfest für ältere Bürger findet nicht wie geplant statt.

Auch wenn es im Unstrut-Hainich-Kreis bisher keine Krankheitsfälle gibt, ist die Situation für die kommenden Wochen schwer abzuschätzen. Da die Senioren zu den Personengruppen zählen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, ist die Kontaktreduktion wichtig, um das Risiko einer Infektion zu mindern.

Wir möchten das Jubiläumssportfest natürlich noch 2020 durchführen und streben einen Termin im Herbst an.

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